Neue EU-Chemikalienverordnung
Source : Lëtzebuerger Journal
Date de publication : 05/12/2015
Die neusten Entwicklungen und die kommenden Herausforderungen für luxemburgische Unternehmen durch die europäischen Chemikalienverordnungen "REACH" und "CLP" waren Thema der Jahreskonferenz am Donnerstag des REACH&CLP Helpdesk Luxemburg, einer Einrichtung des Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST). Im laufenden Jahr gab es in den verschiedenen Verfahren von REACH und CLP zahlreiche neue Entwicklungen: Beschränkungen wurden neu erlassen oder aktualisiert, zum Beispiel für Blei und seine Verbindungen oder Benzol. Zusätzliche Stoffe wurden als besonders besorgniserregend identifiziert, und seit dem 1. Juni 2015 ist die Kennzeichnung von Chemikalien nach der CLP-Verordnung auch für Gemische verpflichtend.
"Die Unternehmen müssen bereits heute damit beginnen, sich auf die letzte Registrierungsfrist 2018 vorzubereiten", erinnert LIST die luxemburgischen Unternehmen, denen LIST Unterstützung anbietet.
Unternehmen sollen ECHA-Unterstützung nutzen
Die Registrierungsfrist betrifft die Stoffe, die in Mengen zwischen einer und 100 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Als nationale Auskunftsstelle hilft der REACH&CLP Helpdesk Luxemburg den hiesigen Unternehmen ihre Verpflichtungen durch die Verordnungen zu identifizieren und zu erfüllen. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bietet auf ihrer Website ebenfalls Unterstützung an mit entsprechenden Informationen für eine Vielzahl von Stoffen.
echa.europa.eu
MM